Honorare für Sachverständigenleistungen

Die Honorarberechnung orientiert sich grundsätzlich an den Regelungen und Empfehlungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in seiner aktuellen Fassung.


00


Tätigkeit:

Telefonische Erstberatung

Honorar:

kostenlos (0,00 €)



01


Tätigkeit:

Mündliche beratende Ingenieur- und Sachverständigentätigkeit


nach Inaugenscheinnahme mit einfachen Messungen, auch telefonisch, gegebenenfalls Empfehlung weiterer Maßnahmen und Prüfungen

Aufgabenstellung:

z.B.: Beratung zu Schäden an Gebäuden, Sanierungsempfehlung zu einem bestimmten Bauteil, Beweissicherung, Kaufberatung

Bei Bedarf:

kurzer Bericht, Fotodokumentation,  Analysen auf holzzerstörende Pilze (Schwamm), Schimmel, Asbest

Honorar:

133,31 € (netto)/h = 159,00 € (brutto)/h, zuzüglich Nebenkosten, Analysen zum Nachweis

Üblicher Aufwand:

2 bis 7 Stunden

Sonstiges:

eine Weiterbearbeitung in 02 ist möglich



02


Tätigkeit:

Schriftliches Gutachten


zu einer konkreten Fragestellung, nach Inaugenscheinnahme, Analysen und Ortstermine nach Erfordernis, auch zur Verwendung in einem Gerichtsverfahren oder im Sachverständigenverfahren

Aufgabenstellung:

z.B.: Feststellung der Schadenursache und der Schadenhöhe,  vorsorgliches Beweissicherungsgutachten, komplexe Sachverhalte

Nach Bedarf:

Analysen auf holzzerstörende Pilze (Schwamm), Schimmel, Asbest, Koordination weiterer Ingenieure und Spezialisten

Honorar:

116,80 € (netto)/h = 139,00 € (brutto)/h, nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz zuzüglich Nebenkosten, Analysen zum Nachweis

Üblicher Aufwand:

8 bis 48 Stunden, selten mehr

Sonstiges:

eine mündliche Vorstellung und Erläuterung des Gutachtens ist möglich



03


Tätigkeit:

Schadenbegleitende, beratende Sachverständigentätigkeit

Aufgabenstellung:

Bewertung nach Inaugenscheinnahme, Ortstermine nach Erfordernis, für Versicherer und Versicherungsnehmer zur Regulierung von Schäden

Nach Bedarf:

Berichte, Kalkulationen, Fotodokumentationen, Belegprüfungen, Analysen auf holzzerstörende Pilze  (Schwamm), Schimmel, Asbest, Koordination weiterer Ingenieure und Spezialisten, Beratung des Versicherungsnehmers

Honorar:

nach Vereinbarung, Analysen zum Nachweis

Üblicher Aufwand:

2,5 bis 24 Stunden, selten mehr

Sonstiges:

eine ergänzende Gutachtenerstellung nach 02 ist auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse möglich



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